Anwaltskanzlei Bernhard Trögl

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Vertragsrecht

Sie haben etwas gekauft, was sich im Nachhinein als mangelhaft herausstellte? Möglicherweise hat der Verkäufer auch eine bestimmte Beschaffenheit zugesichert, welche schlussendlich nicht eingehalten wurde? Oder kam es im Rahmen von Reparaturen durch Handwerker zu Beschädigungen in Ihrem Haus? Möglicherweise haben Sie auch sonstige Schwierigkeiten, welche im Zusammenhang mit alltäglichen Verträgen stehen.

Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Insbesondere stehen wir Ihnen auch bei der Rückabwicklung von Kaufverträgen, bei der Minderung des Kaufpreises oder bei der Durchsetzung von Nachbesserungsansprüchen zur Seite.

Wir arbeiten hier in nahezu allen Fachgebieten mit qualifizierten Sachverständigen zusammen, welche die bestehenden Mängel bestätigen und auch der Höhe nach beziffern können.  
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