Anwaltskanzlei Bernhard Trögl

Direkt zum Seiteninhalt
Verkehrsstrafrecht

Gerade im Verkehr kommt es regelmäßig dazu, dass Verkehrsteilnehmer bezichtigt werden, sich falsch verhalten zu haben, was auch zu strafrechtlichen Problemen führen kann. So wird Ihnen beispielsweise vorgeworfen, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt oder einen anderen Verkehrsteilnehmer etwa durch ein Überholmanöver gefährdet zu haben. Wir vertreten Sie hierbei mit dem Ziel, eine Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch zu erreichen. Wichtig ist hierbei, zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren und erst nach erfolgter Akteneinsicht entsprechende Einlassungen gegenüber der Ermittlungsbehörde zu tätigen. Selbstverständlich übernehmen wir diese unangenehme Tätigkeit gerne für Sie, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Zurück zum Seiteninhalt