Anwaltskanzlei Bernhard Trögl

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Bußgeldsachen

Im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten verhelfen wir Ihnen dabei, gegen Bußgeldbescheide vorzugehen, wobei wir Sie auch im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens vertreten. Wichtig ist hierbei, schnell zu handeln, nachdem in aller Regel binnen zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids gegen eben diesen Einspruch einzulegen ist. Gerade, wenn mit einem Bußgeldbescheid ein Fahrverbot verbunden ist, kann dies auch berufliche Probleme bereiten.

Insbesondere bei Betroffenen, welche aus beruflichen oder privaten Gründen zwingend auf ihren Führerschein angewiesen sind, kommt etwa eine Kompensation des Fahrverbots in Betracht, bspw. Erhöhung der Geldbuße und Wegfall des Fahrverbotes.

Insoweit bedarf es jedoch einer umfassenden, einzelfallabhängigen Würdigung des jeweiligen Sachverhalts.

Gerne beraten wir Sie im Einzelfall hinsichtlich der Möglichkeiten, welche Ihnen hierbei zur Verfügung stehen.
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