Anwaltskanzlei Bernhard Trögl

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Recht der KfZ-Sachverständigen/der Autohändler


Einen weiteren wesentlichen Bestandteil unserer Tätigkeit bildet die Beratung und Vertretung von Kfz-Sachverständigen in allen Fragen rund um das Gutachterhonorar sowie der Vertretung von Autohäusern.

Wir vertreten Kfz-Sachverständige im Bereich der Geltendmachung von Honorar gegenüber von Haftpflichtversicherern. Wir haben in den 20 Jahren unserer Kanzleitätigkeit bereits über 1000 Urteile zu Fragen des Sachverständigenhonorars erstritten und sind daher bestens mit der Rechtsmaterie vertraut.

Zudem vertreten wir bundesweit auch Autowerkstätten sowie Autohäuser unabhängig von deren Größe und Markenbindung. Einen Hauptteil unserer dortigen Tätigkeit bildet die Beratung im Vertragshändlerrecht sowie die Abwicklung von Kaskoschäden, sobald des zu einer Kürzung des abgerechneten Betrags kommt (bspw. Glasschäden).
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